Nationalsozialismus und Antisemitismus

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Innerhalb kurzer Zeit wurde an Stelle der Weimarer Republik, der ersten parlamentarischen Republik Deutschlands, eine Diktatur errichtet: Im März 1933 entmachtete sich das Parlament, der Reichstag, gegen die Stimmen der SPD, indem es Adolf Hitler per Ermächtigungsgesetz die Gesetzgebungskompetenz übertrug. Noch im selben Monat ermöglichte das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" die Abschaffung sämtlicher demokratischen Länderregierungen. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 machte Deutschland zu einem nationalsozialistischen Einparteienstaat.

Die Nationalsozialisten setzen jedoch nicht nur das parlamentarische System außer Kraft. Sie besetzten und kontrollierten jeden Aspekt des öffentlichen und kulturellen Lebens. Bücher vor allem jüdischer, sozialistischer und demokratischer Autor*innen wurden auf inszenierten Massenveranstaltungen in zahlreichen Städten des Deutschen Reiches im Mai 1933 verbrannt, in Frankfurt am Main am 10. Mai 1933 auf dem Römerberg. Nach Verbot der kommunistischen und sozialdemokratischen Presse im Februar 1933 ist die Pressefreiheit mit dem "Schriftleitergesetz" vom 4. Oktober 1933 in Deutschland endgültig abgeschafft worden. Es folgten Angriffe auf die moderne Kunst, die als "entartet" verboten und zerstört wurde.

Berliner Abendblatt "Der Angriff" vom 30. Januar 1933 zur Machtergreifung Adolf Hitlers.
Berliner Abendblatt "Der Angriff" vom 30. Januar 1933 zur Machtergreifung Adolf Hitlers.
Quelle: Mabit1, eigener Scan CC BY-SA 4.0/commons.wikimedia.org
Gleichschaltung der Sportvereine

Auch alle Sportvereine wurden stark kontrolliert und häufig umorganisiert, dienten sie doch der Implementierung der nationalsozialistischen Ideologie. Die Menschen sollten nicht um des Sports willen aktiv sein. Vielmehr wurden sie durch militärische Ausbildung auf den Krieg vorbereitet und ihnen propagierte „Tugenden“ wie Opferbereitschaft, Disziplin und die unbedingte Treue zur NSDAP vermittelt. Die sogenannte Gleichschaltung aller Sportvereine vollzog sich schrittweise: Im Januar 1934 verkündete der „Reichssportführer“ Hans von Tschammer und Osten den „Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL)“, der künftig als oberster Dachverband fungierte. Sämtliche Sportvereine wurden regional in 16 Gaue eingegliedert und thematisch in 15 Sportfachverbänden organisiert. Dadurch war eine engmaschige Kontrolle möglich. Die Sportvereine litten darüber hinaus unter der Konkurrenz anderer nationalsozialistischer Organisationen, vor allem der Hitlerjugend (HJ), der alle 14- bis 18-Jährigen ab Dezember 1936 angehören mussten, und der am 27. November 1933 gegründeten NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“. Juden und Jüdinnen waren aus den schon vor 1933 bestehenden Organisationen (wie der HJ) bereits vor der NSDAP-Diktatur ausgeschlossen worden, später war ihnen die Mitgliedschaft in sämtlichen Vereinen untersagt.

Gewalt und Verfolgung

Der grausame Terror des Nazi-Regimes entfaltete sich vor allem in der Verfolgung von Juden und Jüdinnen sowie Andersdenkender. Zu Beginn zielte die Gewalt insbesondere auf politische Oppositionelle aus dem linken Flügel, etwa Kommunisten und Sozialdemokraten, sowie auf politisch aktive Juden. Bereits 1933 wurden zahlreiche Juden und Oppositionelle ermordet. Mit Hilfe der Politischen Polizei und der SS schuf insbesondere Heinrich Himmler einen Schreckensapparat, dem sogenannte „Gemeinschaftsfremde“ und „Asoziale“ wie Bettler, nicht Angepasste, Sinti, aber auch Behinderte und Homosexuelle zum Opfer fielen. Ihre Ermordung erfolgte vor allem in Konzentrationslagern und Tötungsanstalten.

Der gesamte Machtapparat traf vor allem Juden und Jüdinnen im Deutschen Reich, die gemäß der Ideologie der Nationalsozialisten aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen, ihrer Rechte beraubt und schließlich brutal verfolgt und getötet wurden. Die sogenannten Nürnberger Gesetze vom September 1935 degradierten Juden und Jüdinnen zu Staatsbürgern zweiter Klasse. Zunächst konzentrierte sich die antisemitische Politik auf Ausgrenzung, Ausplünderung und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung Deutschlands. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 setzte die auf Massenmord ausgerichtete Verfolgung von Juden und Jüdinnen vor allem in den besetzten polnischen Gebieten ein. Nach dem Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 zielte die NS-Politik auf die systematische Vernichtung aller Juden und Jüdinnen im deutschen Machtbereich. Deutsche Juden und Jüdinnen, die noch nicht emigriert waren, wurden zur Ermordung in Gettos im deutsch besetzten Osteuropa wie Lodz, in Vernichtungslager wie Auschwitz oder in andere Mordstätten wie in Kaunas deportiert. Erst das Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 beendete auch die systematische Verfolgung und Ermordung aller Juden.

Literatur

„Und keiner hat für uns Kaddisch gesagt…“ Deportationen aus Frankfurt am Main 1941 bis 1945. Hrsg. vom Jüdischen Museum Frankfurt. Frankfurt am Main 2004.

Falko Zink, Der Sport und seine Institutionen im Spannungsfeld von Staat und Politik. Eine zeitgeschichtliche Untersuchung zur Anpassungsfähigkeit der Institutionen des Sports, Diss. Kaiserslautern 2009.

Bundeszentrale für politische Bildung, Nationalsozialismus, Aufstieg und Herrschaft, 314, 2012.