„Das deutsche Volk soll ein gesundes und vollwertiges Volk sein, in dem geistig krankhafte oder abwegige Persönlichkeiten keineswegs besondere Rücksichtnahme und Schonung zu erwarten haben.“
Aus einem Urteil des 5. Senats des Volksgerichtshofes unter dem Vorsitz des Richters Kurt Albrecht gegen die Widerstandsgruppe um den Pfarrer Dr. Anton Granig (11. August 1944)
Herkunft und Familie

Kurt Albrecht wurde am 24. Dezember 1885 in Burg bei Magdeburg, Kreis Jerichow, im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt geboren. Über seine familiäre Herkunft und seine schulische Ausbildung gibt es nur spärliche Informationen. Sein Vater Friedrich war Lehrer und Leiter der Fortbildungsschule in Burg. Über die Mutter, die im Jahre 1931 starb, finden sich in den ausgewerteten Unterlagen keine Informationen.

Am 29. November 1920 heiratete Albrecht in Frankfurt am Main die am 24. April 1892 in Karlsruhe geborene Else Irma Kühner. Sie war die Tochter von Karl Kühner, der als Subdirektor bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG, Berlin, tätig war.

Kurt und Else Albrechts erstes Kind wurde am 2. März 1926 geboren und starb noch im selben Jahr. Am 2. Juni 1927 wurde der Sohn Wolfgang Dieter geboren. Die Familie wohnte zu diesem Zeitpunkt im Hermesweg 22 im Frankfurter Stadtteil Bornheim und zog kurz danach in die Rennbahnstraße im Süden Frankfurts. Bevor es Albrecht 1935 schließlich beruflich nach Berlin verschlug, zog die Familie zwei Jahre zuvor ins Gutleutviertel unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes (Wiesenhüttenplatz 26). Nachdem Else Albrecht am 10. September 1946 verstarb, heiratete Kurt Albrecht am 24. Mai 1952 ein zweites Mal. Über die Ehefrau ist nichts bekannt.

Schule, Studium und Militärzeit

Das Gymnasium in Burg besuchte Kurt Albrecht ab Ostern 1895 und wechselte, nachdem er dort nicht versetzt wurde, am 30. März 1901 auf ein anderes Gymnasium.

Im Alter von 20 Jahren begann Albrecht in Heidelberg ein Jurastudium. Am 29. April 1906 trat er dort der im Jahr 1856 gegründeten Burschenschaft "Allemannia" bei, deren Mitglied er lebenslang blieb. Von der Universität Heidelberg wechselte er nach dem Sommersemester 1907 an die Universität Berlin und von dort nach dem Sommersemester 1908 an die Universität Marburg. Dort beendete er sein Studium. Das 1. juristisches Staatsexamen legte er am 6. April 1910 beim Oberlandesgericht Kassel ab und wurde kurz darauf als Referendar vereidigt. Der damals geltenden Militärpflicht kam er von Oktober 1910 bis September 1911 beim Infanterie-Regiment 88 in Schlettstadt (heute Sélestat/Elsass) nach.

Kurt Albrecht nahm am 1. Weltkrieg von 1914 bis 1918 teil. Als Frontkämpfer in einem Scharfschützentrupp wurde er zweimal verwundet, behielt aber später keine Kriegsbeschädigung zurück. Er erhielt das Eiserne Kreuz I. und II. Klasse, sowie die Hessische Tapferkeitsmedaille und das Ehrenkreuz für Frontkämpfer. Am Ende des Krieges hatte er den Dienstrang eines Leutnants.

Durch die kriegsbedingte Unterbrechung konnte Albrecht das 2. Staatsexamen erst am 7. Juli 1920 ablegen. Am gleichen Tag wurde er zum Gerichtsassessor ernannt. Seine Promotion zum Dr. jur. erfolgte kurz vorher (26. Februar 1920).

Rolle in der Sektion

Kurt Albrecht trat zusammen mit seiner Ehefrau Else im Jahr 1921 in den Frankfurter Alpenverein ein und erwies sich in den Folgejahren als rühriges und engagiertes Mitglied. Er wurde mit einer Reihe von Ausschussämtern in der Sektion betraut. Bereits vier Jahre nach dem Eintritt in die Sektion wurde er 3. Vorsitzender und stellvertretender Schriftführer, weitere vier Jahre später (1929) gemeinsam mit Professor Friedwagner stellvertretender Sektionsvorsitzender, sowie in Stellvertreterfunktion zuständig für das Vortragswesen, die Bücherei und das Pressewesen, für das Fritz Peters verantwortlich zeichnete. Weitere Funktionen, die er zeitweise ausübte waren Bücherwart, Beauftragter für juristische Fragen ("das kampflustige juristische Rückgrat der Sektion"), stellvertretender Sachwalter für die Studentische Abteilung (zusammen mit Ernst Meissinger) und der Schi-Abteilung.

Sein besonderes Anliegen war das Betreuen der Lichtbildersammlung der Sektion, deren Bestand er im Laufe der Jahre kontinuierlich ausbaute, insbesondere auch mit eigenen Aufnahmen.

Im Juli 1928 war er gemeinsam mit Professor Friedwagner als Vertreter der Sektion Frankfurt Teilnehmer an der Hauptversammlung des Gesamtvereins in Stuttgart. Auch zu Tagungen des Südwestdeutschen Sektionenverbandes wurde er zweimal als Vertreter des Frankfurter Alpenvereins entsandt.

Als stellvertretender Sektionsvorsitzender hielt Albrecht am 17. November 1929 im Rahmen einer akademischen Feier in der Aula der Frankfurter Universität die Festrede anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Sektion.

Nach der außerordentlichen Sektions-Hauptversammlung am 17. Juli 1933, die eine personelle Neuausrichtung zur Folge hatte, war Kurt Albrecht nicht mehr im Sektionsausschuss vertreten.

Albrecht trat aber nicht nur als Sektionsfunktionär in Erscheinung, sondern schrieb auch mehrere Artikel für das Nachrichtenblatt. Er verfasste unter anderem eine 8-teilige Gebiets-Monografie über das Sektionsgebiet, einen Aufsatz über den im Glockturmkamm (Ötztaler Alpen) gelegenen Arzkarkopf (3.121m), den er im Jahr 1926 besuchte und für dessen Besteigung man den III. Schwierigkeitsgrad (Alpenvereinsführer "Ötztaler Alpen", Ausg. 2006) beherrschen muss. Neben alpinistischen Themen verfasste Albrecht auch Aufsätze über Kunstgeschichte ("Zur Geschichte von Kaltenbrunn"), Onomastik ("Unser Sektionsgebiet im Licht der Namenskunde und -deutung") und über Regelungen im Reiseverkehr das Nachbarland Österreich betreffend ("Reiseverkehr und Devisen-Bewirtschaftung"). In einem weiteren Aufsatz aus dem Jahr 1931 berichtete er vom Besuch des Tiroler Landeshauptmanns Stumpf nebst hochrangiger Delegation am Gepatschhaus anlässlich der Eröffnung einer provisorischen Straße von Feichten bis zur Hütte.

Auch seine Vorträge, die er zwischen 1923 und 1932 hielt, waren thematisch nicht einseitig. Er referierte über "die Schönheit der alten deutschen Stadt" (1923) und über "alpenländische Volkskunst und Volkskultur" (1930). An alpinistischen Themen behandelte er die französischen Alpen ("Sommertage im Dauphiné" – 1924), die Hohen Tauern ("Vom Großglockner zum Großvenediger" – 1926) und Wintertouren in Tirol ("Schifahrten um Lech und Seefeld" – 1932). Auch das Sektionsgebiet ("Abseits der Heerstraße in den Ötztaler Alpen") stellte Albrecht in einem Lichtbildervortrag im Jahre 1928 vor. In einer Besprechung im Nachrichtenblatt lobte Dr. Walter Bing den "meisterhaften Vortrag und die technisch vollendeten Aufnahmen".

Kurt Albrecht war alpinistisch auch oft im Sektionsgebiet in den Ötztaler Alpen unterwegs. Mit seiner Frau Else beging er beispielsweise vom Taschachhaus kommend den "Rimlsteig" Richtung Wildspitze (3.770m), eine Bergtour, die "nur für erfahrene Eis- und Felsgeher" geeignet ist (Alpenvereinsführer "Ötztaler Alpen", Ausg. 2006). Im Jahr 1926 führte er mit den Frankfurter Sektionsmitgliedern Bär, Feckinghaus und M.M. Wirth, sowie Bergführer Karl Mark  eine Gratüberschreitung vom Glockturm zur Krummgampenspitze aus.

Einige Male trat Kurt Albrecht gemeinsam mit einem weiteren Sektionsmitglied als Bürge auf, da lt. Vereinsstatut für die Neuaufnahme in den Alpenverein mindestens zwei aktive Mitglieder als Fürsprecher notwendig waren. So befürwortete er gemeinsam mit dem Landgerichtsdirektor Rehhorn die Aufnahme des Staatsanwaltsschaftsrates Dr. Erich Berndt oder gemeinsam mit Dr. Werner Fischer-Defoy die Aufnahme von dessen Ehefrau Edith (das Alpenvereinsmitglied Werner Fischer-Defoy war überzeugter Nationalsozialist, der radikale Positionen gegenüber "Erbkranken" und "Fremdrassigen" vertrat. In der NS-Zeit war der Medizinalrat als Leiter des städtischen Gesundheitsamtes in "Rasse- und Euthanasie-Angelegenheiten" involviert).

Nach seinem beruflichen Wechsel nach Berlin im Jahre 1934 trat Kurt Albrecht im Frankfurter Alpenverein nicht mehr in Erscheinung. Im Jahr 1952 erschien im Nachrichtenblatt der Sektion eine kurze Notiz, dass er sich wieder verheiratet hätte, 1961 die Mitteilung über seine 40-jährige Mitgliedschaft im Alpenverein und ein Jahr später eine kurze Meldung über seinen Tod.

Berufliche Laufbahn
Kurt Albrechts Ernennungsurkunde zum Senatspräsidenten am Volksgerichtshof (Abschrift)

Kurt Albrechts juristische Laufbahn begann im Juli 1920, wo er für mehrere Wochen die Vertretung eines Rechtsanwalts übernahm. Ab August 1920 war er bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main, Limburg und Hechingen als außerordentlicher Hilfsarbeiter beschäftigt. Im Juli 1927 wurde er in Frankfurt am Main zum Staatsanwaltschaftsrat  und 1933 zum Landgerichtsdirektor ernannt. In dieser Funktion wechselte er Ende 1934 nach Berlin zum Landesarbeitsgericht. Kurz darauf, am 18. November 1935, wurde er Hilfsrichter am Volksgerichtshof und dort innerhalb weniger Monate zum Volksgerichtsrat befördert. Schließlich wurde er am 28. Juli 1942 auf Vorschlag des Reichsjustizministers von Adolf Hitler zum Präsidenten des 5. Senats des Volksgerichtshofes ernannt, was Albrechts bedeutende Rolle innerhalb des deutschen Justizsystems in dieser Zeit unterstreicht.

Kurt Albrecht trat am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer: 2 655 431). Er war nicht nur Parteimitglied, sondern auch in vielen NS-Nebengliederungen wie dem Nationalsozialistischen Fliegerkorps, der Deutschen Arbeitsfront, dem NS-Rechtswahrerbund und dem Reichsbund der Deutschen Beamten, dem Reichsluftschutzbund, dem NS-Bund für Leibeserziehungen, dem NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten und dem NS-Reichskriegerbund organisiert. Zudem war er ehrenamtliches Mitglied des Reichsjustizprüfungsamtes.

Tätigkeit am Volksgerichtshof
Öffentlich ausgehängtes Plakat über die Hinrichtung von August Luka und Leopold Segall, die vom 5. Senat des Volksgerichtshofes unter dem Vorsitz von Kurt Albrecht zum Tode verurteilt wurden.

Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 per Gesetz ("Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens" – RGBl. 1934/I S.341) zunächst als Sondergericht errichtet. Bereits zwei Jahre später, am 18. April 1936, wurde er mit dem "Gesetz über den Volksgerichtshof und über die fünfundzwanzigste Änderung des Besoldungsgesetzes" (RGBl. 1936/I S.369) zu einem "ordentlichen Gericht" im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes erklärt und damit Teil der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Mit dieser neuen juristischen Instanz schuf man ein Mittel, das mit beispielloser Härte gegen jegliche Art des Widerstandes gegen das NS-Regime vorging.

Wie sich die Justiz die Richter des Volksgerichtshofes wünschte, formulierte Fritz Rehn, der erste Präsident des VGH: "Männer mit Richterbefähigung und Männer ohne Richterbefähigung werden in gemeinschaftlicher Arbeit das Urteil sprechen über die Menschen, die sich des schimpflichsten Verbrechens, das es im nationalsozialistischen Staate geben kann, schuldig gemacht haben: des Verrats".

Und Justizminister Gürtner nannte im August 1937 die Mitglieder des Volksgerichtshofes eine "Kampftruppe….zur Niederschlagung und Abwehr aller Angriffe gegen die äußere und innere Sicherheit des Reiches."

Als Sitz des Volksgerichtshofes wurde Berlin bestimmt. Er nahm seine Tätigkeit in der Anfangszeit zunächst mit drei Senaten auf, die insbesondere für "Hochverrat und Landesverrat" zuständig waren. Jeder Senat bestand aus fünf Richtern, von denen nur zwei die Befähigung zum Richteramt haben mussten. Der 5. Senat, zu dessen Präsidenten man Kurt Albrecht im Juli 1942 ernannte, wurde am 1. November 1941 eingerichtet. Ein sechster Senat kam Ende des Jahres 1942 hinzu. Der 2., 3. und 5. Senat des Volksgerichtshofes waren sogenannte "fliegende Senate", die auch in anderen Städten als Berlin ihre Urteile fällten. Der 5. Senat des VGH, dem Kurt Albrecht vorstand, verhandelte beispielsweise auch in Wien, der 6. Senat ab 1943 in Graz. Meist reisten die Mitglieder dieser "fliegenden Senate" per Bahn für eine Woche an und bearbeiteten kumuliert in diesem Zeitraum mehrere Verfahren.

Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich wurde am 20. Juni 1938 die "Verordnung über die Einführung der Vorschriften über Hochverrat und Landesverrat im Land Österreich" erlassen (RGBl. 1938/I S.640), womit der Volksgerichtshof auch für Österreich zuständig wurde und somit die sachliche und territoriale Zuständigkeit des Gerichts erweitert wurde. Als zu verfolgende Straftatbestände im Sinne der nationalsozialistischen Gesetzgebung kamen später noch die Wehrmittelbeschädigung und Wirtschaftssabotage, sowie ab 1941 auch Spionage, Freischärlerei, Wehrkraftzersetzung, Fahnenflucht und andere überwiegend politische Delikte hinzu. Gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs konnten Angeklagte keine Rechtsmittel einlegen, wohl aber die Staatsanwaltschaft.

Sämtliche Fälle von Hoch- oder Landesverrat wurden in Österreich von der zuständigen Staatsanwaltschaft an die Oberreichsanwaltschaft nach Berlin gemeldet. Dort wurde entschieden, ob der jeweilige Fall durch einen Senat des Volksgerichtshofs oder vor dem Oberlandesgericht Wien (ab 1944 auch am OLG Graz) verhandelt werden sollte. Die Entscheidung der Oberreichsanwaltschaft hatte für die Angeklagten große Auswirkungen, da die Senate des Volksgerichtshofs nach 1940 in rund 40 Prozent der Fälle ein Todesurteil fällten. Die entsprechende Rate lag beim Oberlandesgericht Wien dagegen bei etwa 0,4 Prozent!

Für diesen Text wurden veröffentlichte Urteile herangezogen und ausgewertet, die von Kurt Albrecht und dessen Kollegen des 5. Senats in Österreich gefällt wurden (die tatsächliche Anzahl der von Albrecht geleiteten Prozesse ist nicht ermittelbar).

Demnach wurden in 37 Prozessen 146 Personen angeklagt. Die Vorwürfe lauteten überwiegend auf Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung. Albrecht und sein Senat verhängten 81 Todesurteile (davon wurden 3 Todesurteile in langjährige Zuchthausstrafen umgewandelt) und 54 Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen. 12 Angeklagte wurden zwar freigesprochen, aber hier ist zu berücksichtigen, dass dieser Personenkreis von der Gestapo gleich wieder in "Schutzhaft" genommen wurde.

Exemplarisch sind nachfolgend drei Urteile des 5. Senats kurz dargestellt:

Todesurteil gegen Helene Kafka

Helene Kafka (1. Mai 1894 – 30. März 1943) war die Tochter eines Schuhmacherehepaares. Sie wuchs in Wien auf und trat im Jahr 1914 in den Orden der Franziskanerinnen in Wien-Margareten ein. Als Ordensnamen wählte sie "Maria Restituta". Ab Mai 1919 arbeitete sie als Operationsschwester im Städtischen Krankenhaus Mödling.

Die regimekritische Schwester Restituta geriet sehr bald in Konflikt mit dem NS-Regime. Sie konnte sich nicht mit dem Verschwinden jüdischer Ärzte und der antiklerikalen Haltung der neuen Machthaber abfinden. "Schwester Resoluta", wie sie aufgrund ihres bestimmten Auftretens auch genannt wurde, hängte trotz des ausdrücklichen Verbots der Nationalsozialisten 1941 in einer neueröffneten Krankenhausstation Kruzifixe auf und weigerte sich, diese wieder abzunehmen. Zum Verhängnis wurde ihr ein "Soldatenlied" mit regimefeindlichem Text, das sie mit Hilfe einer Kanzleiangestellten vervielfältigte.

Sie wurde denunziert, am 18. Februar 1942 von der Gestapo verhaftet und am 29. Oktober desselben Jahres wegen "landesverräterischer Feindbegünstigung und Vorbereitung zum Hochverrat" vom 5. Senat des Volksgerichtshofes unter dem Vorsitz von Kurt Albrecht zum Tode verurteilt. Gleichzeitig wurde sie zum Ehrenrechtsverlust auf Lebenszeit verurteilt.

In dem von Kurt Albrecht unterschriebenen Urteil kann man lesen: "Die Angeklagte hat sich im schwersten Schicksalskampf gegen ihr Volk gestellt und Hand in Hand mit dessen Todfeinden an der Vernichtung desselben gearbeitet. Damit hat sie das Recht verwirkt, innerhalb der Gemeinschaft dieses Volks zu leben, die Todesstrafe war mithin gegen die Angeklagte die einzig angemessene und zum Schutze des deutschen Volks erforderliche Sühne."

Trotz brutaler Verhörmethoden in der Haft verschwieg Schwester Resituta den Namen des Soldaten, von dem sie den Text erhalten hatte, ebenso wie den jener Kollegin, die ihr bei der Vervielfältigung geholfen hatte. Acht eingereichte Gnadengesuche, darunter eines des Wiener Bischofs Innitzer wurden abgelehnt. Die Ordensschwester starb am 30. März 1943 im Gebäude des Wiener Landesgerichts unter dem Fallbeil.

Am 21. Juni 1998 wurde sie von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen.

Es ist der einzige bekannte Fall einer im Dritten Reich in einem "regulären" Gerichtsprozess zum Tod verurteilten Ordensfrau, die auch tatsächlich hingerichtet wurde.

Am 19. November 1997 wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen per Beschluss festgestellt, "dass die durch den NS-Volksgerichtshof am 29.10.1942 ausgesprochene Verurteilung Sr. M. Resitutas zum Tod als nicht erfolgt gilt"

Todesurteile gegen August Luka und Leopold Segall

August Luka (18. November 1884 – 28. April 1943), von Beruf Schweißer und Leopold Segall (19. September 1905 – 28. April 1943), Geschäftsführer, wurden am 16. 2. 1943 vom Volksgerichtshof wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zum Tode verurteilt.

Ihr Vergehen: Herstellung und Verbreitung eines "kommunistischen Flugblattes" mit dem Text: "Arbeiter und Arbeiterinnen! Denkt stets an dieses sinnlose Blutvergießen! Es ist das Blut Eurer Söhne, Väter und Brüder! […] Sabotiert Hitlers Kriegsmaschinerie, wo ihr nur könnt! Arbeitet so langsam, wie nur möglich! Jedes Stück weniger dient dem Frieden! Jedes Stück mehr verlängert den Krieg! [...]"

August Luka verbreitete diese Flugblatt an seinem Arbeitsplatz und gab es nach den Ermittlungen der Gestapo fünf oder sechs ihm bekannten Personen seines Beschäftigungsbetriebes zum Lesen.

Der Geschäftsführer Leopold Segall stellte einige Durchschriften dieses "zur Verminderung der Arbeitsleistung auffordernden kommunistischen Flugblattes" her.

Beide Angeklagten wurden am 16. Februar 1943 von Richter Albrecht und seinen Kollegen wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt.

Im Urteil wird ausgeführt:

"Die Angeklagten haben im schwersten Kampfe, den das deutsche Volk in seiner Geschichte zu bestehen hat, die Hand gegen es erhoben und dazu beitragen wollen, daß es seinen Feinden erliege. Ein solches Verhalten erfordert nicht nur im Interesse der Sicherheit von Volk und Staat die Ausmerzung der Angeklagten, die Todesstrafe ist für ein derartiges Verbrechen auch als allein angemessene Sühne anzusehen."

Weiterhin wurde den beiden Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt und auch die Kosten des Verfahrens aufgebürdet. Die Schreibmaschine, die Segall zur "Begehung des Verbrechens" nutzte, wurde eingezogen.

August Luka und Leopold Segall wurden zwei Monate nach der Urteilsverkündung am 28. April 1943 in Berlin-Plötzensee mit dem Fallbeil hingerichtet.

Das Protokoll der Urteilsvollstreckung an August Luka vermerkt mit deutscher Gründlichkeit:

"Um 19.06 Uhr wurde der Verurteilte, die Hände auf dem Rücken gefesselt, durch zwei Gefängnisbeamte vorgeführt. [...]

Nach Feststellung der Personengleichheit des Vorgeführten mit dem Verurteilten beauftragte der Vollstreckungsleiter den Scharfrichter mit der Vollstreckung. Der Verurteilte, der ruhig und gefasst war, ließ sich ohne Widerstreben auf das Fallbeilgerät legen, worauf der Scharfrichter die Enthauptung mit dem Fallbeil ausführte und sodann meldete, dass das Urteil vollstreckt sei. Die Vollstreckung dauerte von der Vorführung bis zur Vollzugsmeldung 14 Sekunden."

Todesurteil gegen Edith Gadawits

Am 24 September 1943 wurde die 18-jährige Edith Gadawits zusammen mit ihren Mitangeklagten Anna Senhofer (19 Jahre), Gertrude Hausner (20 Jahre) und Felix Imre (25 Jahre) vor dem 5. Senat des Volksgerichtshofes, der an diesem Tag in Krems (Niederösterreich) tagte, angeklagt. Ihnen wurde "Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung" vorgeworfen.

Die Gruppe gehörte dem Kommunistischen Jugendverband an und befasste sich mit antifaschistischer Agitation. Viele der teils sehr jungen Frauen und Männer des Jugendverbandes wurden von der Gestapo gnadenlos verfolgt. Der Gruppe um Edith Gadawits wurde vorgeworfen, dass sie durch Verbreitung staatsfeindlicher Druckschriften in den Jahren 1940 und 1941 den kommunistischen Hochverrat organisatorisch vorbereitet hätten. Sie erstellten Flugblätter, die an deutsche Frontsoldaten gerichtet waren und forderten sie darin zur Flucht aus der Wehrmacht auf.

Die Angeklagten Senhofer und Hausner wurden von Kurt Albrecht und seinen Richterkollegen zu je 12 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt.

Man hielt den beiden jungen Frauen zugute, dass sie noch "besserungsfähig" seien und dass "der Schutz des Reiches nicht unbedingt den Ausschluss aus der Volksgemeinschaft erfordere".

Felix Imre und Edith Gadawits erfuhren weniger "Nachsicht": Sie wurden zum Tode und lebenslangem Ehrenrechtsverlust verurteilt. Wie üblich wurde den Angeklagten auch die Prozesskosten aufgebürdet.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass Edith Gadawits zur Zeit der Tat zwar erst 16 bzw. 17 Jahre alt gewesen sei, aber nach dem Eindruck des Gerichts "aufgrund ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung einer 18 Jahre alten Person gleichzuachten" sei. Im Übrigen sei "der Versuch, durch kommunistische Propaganda die kämpfende Front zu zersetzen, das Schwerste, was der Angeklagten zur Last zu legen sei. Weiter wird ausgeführt: "Diese Tat kann nur mit dem Tod gesühnt werden. Die Rücksicht auf die Jugend der Angeklagten muß zurücktreten gegenüber der unabdingbaren Notwendigkeit, Front und Heimat im jetzigen Kampf um Sein oder Nichtsein wirksam zu schützen vor allen staatsfeindlichen und umstürzlerischen Elementen."

Felix Imre wurde am 2. November 1943 im Wiener Landesgericht mit dem Fallbeil hingerichtet.

Kurz danach, am 6. November 1943, kam Albrechts 5. Senat zu einer Sitzung zusammen, um über einen Antrag des Verteidigers von Edith Gadawits auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Der Antrag wurde von den Richtern Albrecht, Cabanis und Schulze-Weckert "auf Kosten der Verurteilten" verworfen.

Nach dieser Entscheidung saß Edith Gadawits 7 Monate in der Todeszelle des Landgerichts Krems bis sie Anfang Mai 1944 die Nachricht bekam, dass Reichsjustizminister Thierack ihre Todesstrafe "mit der Ermächtigung des Führers" in eine 12-jährige Zuchthausstrafe umwandelte. Edith Gadawits, die später als Zeitzeugin jungen Menschen auf Veranstaltungen über ihr Schicksal erzählte, überlebte ihren Blutrichter um 51 Jahre! Sie starb im März 2013 im Alter von 88 Jahren in Wien.

Nachkriegsleben

Kurt Albrechts Nachkriegsleben ist nur mit großen Lücken nachzuvollziehen.

Am 22. März 1950 musste er sich vor der Spruchkammer des Staatskommissariats für die politische Säuberung des Landes Württemberg-Hohenzollern verantworten. Aus dem Urteil geht hervor, dass er sich ab dem Sommer 1945 in Ostdorf, Kreis Balingen, aufhielt und sich dort als Baumwart betätigte. Albrecht wurde von der Kammer (bestehend aus einem Vorsitzenden, sieben Beisitzern und einem Vertreter des Staatskommissars) zunächst aufgrund seiner "formalen Belastung" in die Gruppe der Hauptschuldigen eingereiht. Ihm wurde vorgeworfen als Senatsvorsitzender am Volksgerichtshof gewirkt zu haben und dadurch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft massgebliche Unterstützung gewährt und durch diese Unterstützung erheblichen Nutzen für sich selbst erlangt zu haben.

Im Gegenzug wurde ihm von der Kammer allerdings zugute gehalten, dass er zahlreiche Entlastungszeugen beibrachte, die ihm bescheinigten, dass er bestrebt war, "nach Recht und Gerechtigkeit zu handeln und während des Krieges die immer schärfer werdende Gesetzgebung durch Anwenden von mildernden Umständen […] zu mildern."

Von den 25 Entlastungszeugen waren allein 22 Kollegen aus dem Justizwesen, u.a. die Volksgerichtsräte Zieger und Diescher, sowie der Oberreichsanwalt Ernst Lautz (oberster Ankläger beim Volksgerichtshof), der allerdings zu diesem Zeitpunkt im Militärgefängnis Landsberg/Lech eine 10-jährige Haftstrafe wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit absaß (1951 begnadigt).

Albrecht behauptete vor der Kammer, seine von ihm geführten Prozesse "stets objektiv, sachlich und korrekt geführt" und die Angeklagten "stets menschlich und höflich behandelt" zu haben.

Für die Spruchkammer waren diese Aussagen und die vorgelegten "Persilscheine" ausreichend. Kurt Albrecht, "der einer milderen Beurteilung würdig erscheint", so die Kammer, wurde in die Gruppe der "Minderbelasteten" eingestuft. Ihm wurde eine Bewährungsfrist von 3 Jahren auferlegt, in der er sich politisch nicht betätigen durfte. Er wurde pensioniert und seine Beförderungen zum Landgerichtsdirektor, Volksgerichtsrat und Senatspräsidenten rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurde er zum Staatsanwaltschaftsrat zurückversetzt. Die Spruchkammer hatte gegen die Gewährung der Versorgungsbezüge keine Bedenken, kürzte sie jedoch für die Dauer der Bewährungsfrist um 30 %. Von der Festsetzung einer Geldbuße wurde abgesehen. So konnte Kurt Albrecht, trotz kurzfristiger Kürzung seiner Pension, wohlversorgt in den Ruhestand gehen.

Die letzten Lebensjahre lebte er in zweiter Ehe in Stuttgart (Gustav-Siegle-Str. 7). Er befasste sich in den 1950er Jahren intensiv mit der Erforschung des oberschwäbischen Barocks und dokumentierte seine Ergebnisse auch fotografisch.

Kurt Albrecht starb am 1. Februar 1962 in Stuttgart.

Als Präsident des 5. Senats am Volksgerichtshof hatte Kurt Albrecht eine herausgehobene Stellung am höchsten deutschen Strafgericht, dem im System von Repression und Terror eine große Bedeutung zukam. Er war einer jener "furchtbaren Juristen" (Rolf Hochhuth), die mit ihrer unmenschlichen und gnadenlosen Rechtsprechung zum moralischen Niedergang der deutschen Justiz beitrugen und der juristische Prinzipien mit fanatischer Entschlossenheit in Werkzeuge der Unterdrückung und Verfolgung umwandelte.

 

Quellen und Literatur

Bundesarchiv Berlin - BAB, R 3001/50165, R 3001/50166, R 3001, 50167, R 9361-I/23

Staatsarchiv Baden Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Wü 13 T 2 Nr. 2626

Urteile des Volksgerichtshofes: VGH 5 H 15/43, 5 H 53/44, 5 H 33/44, 5 H 60/44, 5 H 97/43, 5 H 94/42

Nachrichtenbläter der Sektion Frankfurtam Main

Ingo Müller: Furchtbare Juristen, München, Knaur, 1989

Günther Wieland: Das war der Volksgerichtshof, Pfaffenweiler, Centaurus- Verl.-Ges., 1989

Andrea Hurton: Vom Pogrom in den Widerstand, Innsbruck, Studienverlag, 2020

Helmut Ortner: Der Hinrichter, Springe, zu Kampen-Verlag, 2012

Mitteilung der Burschenschaft "Allemannia" v. 6. Oktober 2025