Familie
Frankfurter Zeitung, Zweites Morgenblatt, vom 1. Januar 1919.

Alfred David Carlebach wurde im Januar 1887 in Frankfurt am Main als Sohn des aus Mannheim stammenden jüdischen Kaufmanns Julius Carlebach (1852-1931) und der in Obernbreit (Bayern) geborenen Mathilde Benario (1863-1931), ebenfalls aus einer jüdischen Familie, geboren. Damals wohnten seine Eltern in der Kirchnerstraße 4. Alfred hatte drei Geschwister: den 1888 kurz nach der Geburt verstorbenen Max Carlebach, die 1890 geborenen Irma Jeanette, verheiratete Cobliner, die mit ihrer Familie 1936 nach Palästina auswandern konnte, und die 1892 geborene Fanny Flora, verheiratete Stern, die mit ihrer Familie 1939 nach Großbritannien gelangte. Alfred Carlebach ging auf das Lessing-Gymnasium in Frankfurt und legte dort 1905 das Abitur ab.

1914 wohnte Alfred Carlebach in der Blumenstraße 3 im Frankfurter Nordend, übrigens unter derselben Adresse wie sein Vater Julius Carlebach, der laut Frankfurter Adressbuch dieses Jahres dort ein Bankgeschäft betrieb. Aus einem Nachtrag zum Adressbuch des Jahres 1914 geht hervor, dass Alfred Carlebach sich unter den Rechtsanwälten mit der Anschrift Kirchnerstraße 4 eintragen ließ, also mit der Anschrift, in der er ab Januar 1919 wieder seine Kanzlei hatte. Dies belegt, dass er 1914 aus dem Haus, in dem seine Eltern wohnten, ausgezogen ist.

Nach seinem Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg in der Bayerischen Armee (Reserve-Feldartillerie-Regiment 1, Einsatz in Frankreich) kehrte Alfred Carlebach im Dezember 1918 nach Frankfurt am Main zurück. Er heiratete im Februar 1919 die geschiedene "Conzertsängerin" Elisabeth Wachsmuth, geb. Posen, Tochter des jüdischen Fabrikanten Dr. Eduard Posen (1857-1916) und der Friederike Mayer (1868-1946), beide aus Frankfurt. Im Oktober 1919 wurde Carlebachs erstes Kind namens Peter Andreas Carlebach, der sich in Großbritannien Peter Andrew Carson nannte, geboren. Elisabeth Carlebach hatte aus ihrer ersten Ehe mit Wolfgang Wachsmuth (1891-1953) eine Tochter namens Dorothee Schmoller, geb. Wachsmuth (1916-1948), die bei ihnen lebte. Außerdem hatten die Carlebachs eine Tochter namens Susanna.

Anfang 1919 arbeitete Alfred Carlebach als Rechtsanwalt in Frankfurt (Kirchnerstraße 4), bereits 1920 jedoch in Berlin-Grunewald in der Hubertusallee 31 und ab 1929 in einer Sozietät mit Erich Koch-Weser. Koch-Weser war 1919 bis 1921 Reichsminister des Inneren und 1928 bis 1929 Reichsminister der Justiz und von 1924 bis 1930 Vorsitzender der Deutschen Demokratischen Partei. Er wanderte Ende 1933 aufgrund seiner jüdischen Mutter mit seiner Familie nach Brasilien aus und lebte auf einer Kaffeeplantage in der Nähe von Rolandia, wo später auch der Rechtsanwalt Max Hermann Maier und seine Ehefrau Mathilde Maier, beide ebenfalls Mitglieder der Frankfurter Sektion des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins, eine Kaffeeplantage betrieben. Alfred Carlebach ging mit seiner Familie Mitte der 1930er Jahre nach Großbritannien.

Beruflicher Werdegang

Nach dem Abitur Ostern 1905 studierte Alfred Carlebach Jura an den Universitäten Lausanne (Schweiz), Berlin, München und Marburg. Im Jahr 1909 wurde er mit der Arbeit "Der Entlastungsbeweis des § 831 BGB in der Rechtsprechung" an der Universität Heidelberg promoviert. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg eröffnete Dr. Alfred Carlebach eine Kanzlei in der Kirchnerstraße 4 in Frankfurt am Main. Nach seinem Kriegsdienst ist er dort ab 1919 wieder als Rechtsanwalt tätig, ging aber im folgenden Jahr nach Berlin, um dort in der Hubertusallee 31 eine Kanzlei zu betreiben.

Alfred Carlebach publizierte unter anderem 1927 unter dem Titel "Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Mit Erläuterungen und Gebührentabellen sowie den verwandten reichsrechtlichen Kostenbestimmungen und der preußischen Gebührenordnung für Rechtsanwälte" eine grundlegende Arbeit zu Anwaltsgebühren. In Carlebachs Berliner Kanzlei absolvierte der schließlich im Januar 1945 als Gegner der Nationalsozialisten hingerichtete Helmuth James Graf von Moltke während seines Referendariats die Anwaltsstation.

Rolle in der Sektion
N.N.: Bericht über das Sektionsjahr 1936. Erstattet in der 67. Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 23. Februar 1937, im Palmengarten. In: Nachrichten-Blatt der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins, Nr. 2 vom März 1937, S. 2 (Ausschnitt).

Dr. jur. Alfred Carlebach trat im Jahr 1911 der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins bei. Er blieb auch während seiner Zeit in Berlin Mitglied dieser Sektion. Auf der Jahreshauptversammlung am 23. Februar 1937 wurde Dr. Alfred Carlebach (wie Dr. Arthur Marum) von der Frankfurter Sektion mit dem silbernen Edelweiß für 25jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet, obwohl er damals bereits in London lebte. Dies war möglich, weil er bereits vor 1914 Mitglied der Sektion war und somit aufgrund der für diesen Personenkreis geltenden Ausnahme trotz des 1934 in der Satzung eingeführten sogenannten "Arierparagrafen" in der Sektion verbleiben konnte. Die Auszeichnung belegt zudem, dass Alfred Carlebach nach Beginn der NS-Diktatur nicht aus der Sektion Frankfurt am Main ausgetreten ist.

Verfolgungsschicksal
Stempel des Alfred Carlebach Studio, 1940er Jahre.

Nach Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Dr. Alfred Carlebach als früherer "Frontkämpfer" des Ersten Weltkriegs 1933 wieder als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. Im Jahr 1935 ist ihm jedoch das Notariat entzogen worden. Schließlich wurde seine anwaltliche Zulassung im Mai 1936 gelöscht. Er wanderte anschließend mit seiner Familie nach Großbritannien aus. Alfred Carlebachs Tochter Susanna berichtet hierüber:

"Da er in Großbritannien nicht im Rechtswesen arbeiten konnte, wandte er sich einem anderen Interesse zu: der Fotografie. Er hatte schon immer ein Gespür und eine starke Neigung für dieses Hobby. In London etablierte er sich schnell, baute ein Studio auf und, nach einem lästigen Jahr der Internierung [als feindlicher Ausländer] auf der Isle of Man, legte er sich ein schönes Portfolio zu und wurde ein gefragter Porträt- und Kunstfotograf."

Nachweisbar ist um 1940 folgendes Fotostudio: Alfred Carlebach Studio. Fine Art Photography. The White House. Randolph Crescent. London, W. 9. Er hat in zahlreichen Publikationen Fotografien veröffentlicht, beispielsweise:

K. T. Parker: The Drawings of Hans Holbein in the Collection of His Majesty the King at Windsor Castle. Published in Oxford and London, by The Phaidon Press Ltd.; 1945. Second Edition.

A. E. Popham/ Johannes Wilde: The Italian drawings of the XV and XVI centuries in the collection of His Majesty the King at Windsor Castle. London: Phaidon Press 1949.

Theatrical Figures in Porcelain. Publisher: The Curtain Press, London 1949: First Edition. Cover design and decoration by Joan Hassall, colour photography by Alfred Carlebach. Introduction by William King. German 18th century. Series The Masque no 9.

Alfred Carlebach starb 1974 im Alter von 87 Jahren in Bromley, einem südlichen Stadtbezirk von Outer London.

Quellen und Literatur

Alfred Carlebach: Der Entlastungsbeweis des § 831 BGB in der Rechtsprechung. Borna-Leipzig: Robert Noske 1909 (=Juristische Dissertation Universität Heidelberg 1909).

Alfred Carlebach: Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Mit Erläuterungen und Gebührentabellen sowie den verwandten reichsrechtlichen Kostenbestimmungen und der preußischen Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Berlin 1927 (=Stilkes Rechtsbibliothek, Bd. 55).

Jahresberichte der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins, online abrufbar

Nachrichten-Blatt der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins, online abrufbar

Frankfurter Adressbücher, online abrufbar

Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933. Hrsg. von Simone Ladwig-Winters und der Rechtsanwaltskammer Berlin. 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin 2022, S. 170: Eintrag zu Dr. Alfred Carlebach.